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GWK-Förderpreis Kunst 2024
〰️ GWK-Förderpreis Kunst 2024
Die GWK vergibt 2024 einen GWK-Förderpreis Kunst an einen jungen Künstler oder einer junge Künstlerin aus Westfalen-Lippe, der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt. Der GWK-Förderpreis Kunst ist mit 4.000 Euro und einer Ausstellung im Kunstmuseum Bochum (15.11.2024 – 07.02.2025) dotiert. Außerdem gibt die GWK einen Preisträgerkatalog im Verlag Kettler heraus.
Bewerbungsbedingungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Westfalen-Lippe geboren sein oder dort seit mindestens zwei Jahren leben, studieren oder einen Hochschulabschluss in der Region gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 35 Jahre sein.
Bewerbung
Sie verfassen ein formloses Anschreiben, dem Sie beifügen:
1. Ihren Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Studienort, aktueller Post- und Mailadresse,
2. Ihre Mappe im Format DIN A4 mit Abbildungen von etwa 20 Arbeiten der letzten zwei Jahre. Bitte geben Sie auf allen eingesandten Materialien Ihren Namen und Ihre aktuelle Post- und Ihre Mailadresse an!
3. Sollten Sie sich mit Videoarbeiten bewerben, reichen Sie einen USB-Stick in einem PC-lesbaren Format (bitte Format auf dem Medium angeben) und Stills ein, die für Ihre Arbeiten exemplarisch sind.
Wir akzeptieren keine Mappen, die größer sind als DIN A4! Schicken Sie bitte keine Presseartikel! Bewerbungen per E-Mail nehmen wir nicht an! Nach dem Auswahlverfahren senden wir Ihnen Ihre Mappe und Ihren USB-Stick zurück; das kann mehrere Wochen dauern. Für Verlust oder Beschädigung der Mappe oder bei Unzustellbarkeit übernehmen wir keine Haftung.
Preisverleihung
Der GWK-Förderpreis Kunst wird zusammen mit den GWK-Förderpreisen für Musik und Literatur am 15.11.2024 um 19 Uhr im Kunstmuseum Bochum verliehen. Die Preisträger∙innen sind verpflichtet, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen.
Jury und Rechtsweg
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar.
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Ausschreibungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe besteht aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Das sind die Kreise: Borken, Coesfeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf, der Hochsauerland-, der Ennepe-Ruhr- und der Märkische Kreis. Außerdem gehören diese kreisfreien Städte dazu: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Münster.
Einsendeschluss ist der 13.04.2024